Für meine erbrachten Leistungen gebe ich 30 Tage nach Erledigung des Auftrages Garantieanspruch zur Entstörung des Problems. Sollte in dieser Zeit ein Fehler auftreten, der auf die vorherige Entstörung zurückzuführen ist, dann fällt dieser in die Reklamation und wird unverzüglich behoben. Es entstehen keine Mehrkosten.
Garantieansprüche auf verwendetes Material, z.B. Neuanschaffung von Optionen, werden über einen entsprechenden Händler abgewickelt.
AGBS zum Drucken und Download (PDF)